Was tun, wenn der Partner plötzlich zum Pflegefall wird
Kein Mensch ist davor gefeit, von heute auf morgen zum Pflegefall zu werden, sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. Die Angehörigen und insbesondere die Partner sind in dieser Situation oft überfordert. Denn die Pflege eines Angehörigen ist oft auch mit großen finanziellen Belastungen verbunden, welche die Angehörigen nicht oder kaum stemmen können. Richtig teuer wird es beispielsweise, wenn die Angehörigen in ein Pflegeheim müssen. Je nach Pflegestufe erwarten sie monatliche Kosten in Höhe von bis zu 3.500 Euro, während ambulante Pflegekräfte lediglich einige Hundert Euro pro Monat kosten.
Wer muss für die Pflege bezahlen?
Seit 1995 gibt es die sogenannte Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Diese Versicherung deckt die Kosten allerdings nicht komplett ab, sondern lediglich einen Anteil, der sich danach richtet, in welcher Pflegestufe der Betreffende eingestuft ist. Weitere Kosten muss der Pflegebedürftige oder dessen Familie übernehmen, falls die Familie die Kosten nicht aufbringen kann, bezahlt das Sozialamt.
Dabei gilt: Zahlen muss entweder der Ehepartner oder die Kinder gemäß ihrer Leistungsfähigkeit. Enkelkinder werden hingegen nicht zur Kasse gebeten, wenn ihre Großeltern pflegebedürftig werden.
Wann wird ein Mensch zum Pflegefall?
Gesetzlich geregelt ist die Pflegebedürftigkeit im Paragraph 14 des Sozialgesetzbuches. Demnach gelten Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich eingeschränkt sind und auch im Alltag auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind. Diese Einschränkungen können sowohl körperlicher als auch psychischer Art sein. Eine weitere Voraussetzung für die Einstufung als Pflegefall besteht in der Tatsache, dass die Einschränkung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gewährleistet ist.
Damit die Pflege nicht zur Belastung wird
In der Vergangenheit wurde die Pflege von kranken Familienmitgliedern und Senioren relativ einfach gelöst: Meist kümmerte sich die Tochter oder die Schwiegertochter um die Angehörigen, weil das Einkommen des Partners für den Familienunterhalt völlig ausreichend war. Mittlerweile ist es jedoch Standard, dass beide Partner arbeiten gehen – womöglich auch noch zu völlig unterschiedlichen Zeiten. Es fehlt also schlicht und ergreifend an der Zeit für die Pflege von Angehörigen. In diesem Fall können sich die Betroffenen getrost an anbosa, einer Vermittlungsagentur für freiberufliche Pflegekräfte wenden. Denn diese Agentur hat sich darauf spezialisiert, freiberufliche Pflegekräfte zu vermitteln. Die Kunden müssen vorab lediglich mitteilen, wie lange die Pflegekraft im Einsatz sein soll und ob diese spezielle Qualifikationen benötigt, um den zu Pflegenden optimal zu versorgen. Anschließend erhalten sie mehrere Vorschläge, aus welchen sie auswählen können. Denn schließlich soll die Chemie zwischen den Pflegekräften und den Betroffenen auch passen, um eine optimale Pflege zu gewährleisten.